Neuer Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ab 1. Juli 2024
Die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich zum 1. Juli 2024 auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Der bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigte bisherige Tarifvertrag galt mangels Neuregelung bis Ende Juni 2024 weiter.
Gehaltsanpassungen
Die Tarifpartner haben sich zum 1. Juli 2024 auf folgende Gehaltserhöhungen verständigt: Mitarbeiter aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag.
Die Ausbildungsvergütung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum steigt von derzeit 1.040 Euro auf 1.100 Euro pro Monat. PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten erhalten statt 793 Euro künftig 850 Euro pro Monat. Bei Auszubildenden zur/zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhöht sich die Vergütung von 793 Euro auf 850 Euro (1. Ausbildungsjahr), von 850 Euro auf 900 Euro (2. Ausbildungsjahr) bzw. von 906 Euro auf 950 Euro (3. Ausbildungsjahr).
Des Weiteren erhalten Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab dem 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent.
Wochenarbeitszeit und Urlaub
Ab dem 1. August 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeiter mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.
Anwendungsbereich
Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn beide – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Fast 90 Prozent der Apothekenleiter sind durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch Mitglied in ihrem Arbeitgeberverband. Weitere Informationen zu den aktuellen Tarifverträgen finden Sie auf der Seite der Apothekengewerkschaft.
Der neue Gehaltstarifvertrag gilt für alle Berufsgruppen und für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein. Hier wurden separate Vereinbarungen geschlossen.
Gesonderte Vereinbarungen für Sachsen und Nordrhein
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Sachsen ein neuer Rahmentarifvertrag und ein Gehaltstarifvertrag. Auch in Sachsen sind für 2024 bereits Erhöhungen der aktuell gültigen Werte um 3 Prozent vereinbart. Im Rahmenvertrag wurden darüber hinaus Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen sowie leistungsorientierter Vergütung getroffen.
Der Tarifvertrag mit Nordrhein wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 abgeschlossen und umfasst mehrere Stufen. Zum 1. Januar 2022 war eine Tariferhöhung um monatlich 50 Euro für alle Berufsgruppen und Berufsjahre vereinbart. Zum 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 2022 waren jeweils weitere Erhöhungen um jeweils 50 Euro vorgesehen. Zum 1. Januar 2023 stiegen die Gehälter noch einmal um 2,0 Prozent.